Allgemeine Nutzungsbedingungen (ANB) der ecodata solutions GmbH
1. Geltungsbereich und Anwendung
(1) Diese Allgemeinen Nutzungsbedingungen (ANB) gelten für die Nutzung der Online-Plattformen, Portale und digitalen Dienste der ecodata solutions GmbH („Anbieter“) – insbesondere des SmartDog® Webportals und damit verbundener Services wie SmartDog® Live.
Diese ANB gelten sowohl für die kostenfreie Nutzung (≤ 31 kWp) als auch für die entgeltliche Nutzung (> 31 kWp).
(2) Die kostenfreie Nutzung der Anwendung steht ausschließlich Betreibern kleiner Anlagen (bis einschließlich 31 kWp) als freiwilliger Service ohne Leistungs- oder Gewährleistungsansprüche zur Verfügung und begründet keine vertraglichen Haupt- oder Nebenpflichten des Anbieters. Insbesondere bestehen keine Ansprüche auf Verfügbarkeit, Aktualität oder Fehlerfreiheit der kostenfreien Nutzung.
(3) Die nachfolgenden Pflichten des Nutzers gelten unabhängig davon, ob die Nutzung der Dienste unentgeltlich oder entgeltlich erfolgt.
(4) Die entgeltliche Nutzung umfasst sämtliche in diesen Allgemeinen Nutzungsbedingungen (ANB) geregelten Rechte und Pflichten des Anbieters und des Nutzers.
(5) Diese Allgemeinen Nutzungsbedingungen für die Anwendung (im Folgenden: „ANB“) gelten für alle Verträge, die über die Nutzung des Webportals zwischen dem Anbieter und dem Nutzer abgeschlossen werden. Die jeweils zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültige Version der ANB ist maßgeblich.
(6) Die ANB regeln den Zugang zur Anwendung und deren Nutzung durch den Nutzer, einschließlich aller darin enthaltenen Inhalte, Informationen, Produkte, Online- oder anderen Dienstleistungen. Sie gelten für Nutzer, die die Anwendung zur Überwachung von Anlagen für ihre Kunden verwenden, unabhängig davon, ob es sich um eigene Anlagen dieser Kunden oder um Anlagen von deren Kunden (z.B. Installateure und Endkunden) handelt.
(7) Mit der Annahme des Angebots des Anbieters (Vertragsschluss) räumt der Anbieter dem Nutzer auf Basis dieser ANB das Recht ein, auf die Anwendung zuzugreifen und sie zu nutzen. Der Anbieter stellt dem Nutzer die Software in der jeweils aktuellen Version zur Verfügung.
2. Vertragsschluss
(1) Ein Vertrag zwischen Anbieter und Nutzer kommt zustande, wenn der Nutzer das Angebot des Anbieters zur Nutzung der Anwendung annimmt – etwa durch Registrierung, Bestätigung per E-Mail oder erstmalige Nutzung des Dienstes. Die Nutzung gilt spätestens dann als angenommen, wenn der Nutzer oder ein von ihm autorisierter Mitarbeiter sich mit den vom Anbieter bereitgestellten Zugangsdaten erstmals in die Anwendung einloggt, um eine Anlage zu registrieren.
(2) Bestandteil des Vertrags sind:
a) das jeweilige Angebot/Registrierungsformular,
b) diese ANB,
c) ggf. der zwischen den Parteien geschlossene Auftragsverarbeitungsvertrag (Art. 28 DSGVO),
d) weitere schriftlich vereinbarte Anlagen.
(3) Nach der erstmaligen Registrierung erhält der Nutzer Zugang zur Anwendung. Die Rechnungsstellung erfolgt jeweils am 15. Januar im Voraus für das gesamte Kalenderjahr. Fällt dieser Tag nicht auf einen Werktag, so verschiebt sich die Rechnungsstellung auf den nächstfolgenden Werktag.
(4) Kündigt der Nutzer den Vertrag nicht spätestens bis zum 15. Dezember des Vorjahres in Textform (z. B. per E-Mail oder Post), verlängert sich der Vertrag automatisch um ein weiteres Jahr zu den jeweils gültigen Konditionen.
3. Leistungsgegenstand
(1) Der Anbieter stellt ein webbasiertes Monitoring-Portal zur Verfügung, das dem Nutzer ermöglicht, Erzeugungs-, Speicher- und Verbrauchsanlagen (z. B. PV-Anlagen) zu überwachen, Daten auszuwerten und Alarm- oder Analysefunktionen zu nutzen. Durch verschiedene Tools und Ansichten sind Abweichungen oder Fehler sehr gut zu erkennen. Bei einem Anlagenfehler werden Alarm-E-Mails mit der Beschreibung des Fehlers verschickt.
Bei Multi-MPP-Wechselrichtern werden auch die einzelnen MPP-Tracker und bei Großwechselrichtern bei den meisten Wechselrichtern auch die Stringeingänge dargestellt sowie weitere Informationen des Wechselrichters angezeigt. Der Nutzer kann die Erträge des Wechselrichters, aber auch die des einzelnen MPP-Trackers bzw. Strings sehen und erhält somit einen Überblick über die Performance seiner Geräte.
(2) Der Anbieter stellt die Anwendung ausschließlich über das Internet bereit. Die Anbindung des SmartDog® Geräts und der Internetzugang liegen in der Verantwortung des Nutzers.
(3) Der Anbieter entwickelt die Anwendung fortlaufend weiter und ist berechtigt, Funktionen zu ändern oder zu ergänzen, soweit der Vertragszweck nicht wesentlich beeinträchtigt wird. Wesentliche Änderungen werden mindestens einen Monat im Voraus angekündigt.
(4) Der Anbieter übernimmt keine Garantie für eine ununterbrochene Verfügbarkeit der Anwendung, verpflichtet sich jedoch zu angemessenen Sicherungs- und Wartungsmaßnahmen.
4. Nutzungsrechte
(1) Der Nutzer erhält ein einfaches, nicht übertragbares, nicht unterlizenzierbares Nutzungsrecht an der Anwendung für die vertraglich vereinbarte Dauer.
(2) Der Nutzer kann den Funktionsumfang der Anwendung wie unter 2.3 beschrieben eine gewisse Zeit kostenlos testen.
(3) Der Nutzer bekommt vom Anbieter das Recht die Anwendung im Rahmen der vertraglich vereinbarten Bedingungen zu nutzen. Er erhält das Recht neue accounts bzw. Kundenanlagen anzulegen.
(4) Der Anbieter stellt gemietete oder eigene Server bereit. Die Leistung der Anwendung, einschließlich der Zugriffsgeschwindigkeit sowie der Upload- und Download-Geschwindigkeiten, ist unter anderem stark von der lokal verfügbaren Internetbandbreite abhängig. Der Anbieter hat auf diese Bandbreite keinen Einfluss.
(5) Der Anbieter weist ausdrücklich darauf hin, dass weder eine Garantie noch eine Zusicherung oder anderweitig verbindliche Erklärung hinsichtlich der Verfügbarkeit der Anbindung oder der Anwendung abgegeben wird.
(6) Der Anbieter strebt an, seine Anwendung durch kontinuierliche Weiterentwicklung zu verbessern und an den technologischen Fortschritt anzupassen. Im Zuge solcher Anpassungen ist der Anbieter berechtigt, einzelne Funktionen zu ändern oder gänzlich zu entfernen, sofern der Vertragszweck für den Nutzer dadurch nicht beeinträchtigt wird. Außerdem darf der Anbieter zur Leistungserbringung neuere oder alternative Systeme und Verfahren einsetzen, solange dem Nutzer dadurch keine Nachteile entstehen. Handelt es sich bei der Weiterentwicklung um eine wesentliche Änderung der Leistung, wird der Nutzer mindestens einen Monat im Voraus darüber informiert.
(7) Der Anbieter hat die Freiheit, die Anwendung weiterzuentwickeln. Updates der Anwendung sind in den Nutzungsgebühren enthalten. Zusätzliche Optionen wie Programmerweiterungen, -ergänzungen oder spezielle Kundenwünsche gelten jedoch als zusätzliche Dienstleistungen des Anbieters und sind kostenpflichtig.
(8) Das Vertragsverhältnis gilt ausschließlich zwischen dem Anbieter und dem Nutzer. Nutzt ein Dritter infolge eines Verschuldens des Nutzers die Leistungen des Anbieters unbefugt, haftet der Nutzer dafür gegenüber dem Anbieter. Bei einer Verletzung der oben genannten Vertragspflichten des Nutzers ist der Anbieter berechtigt, den Account mit sofortiger Wirkung zu sperren. Die Verpflichtung des Nutzers zur Erbringung seiner Leistungen bleibt davon unberührt.
(9) Der Nutzer trägt die Verantwortung für die von ihm bereitgestellten Daten und Inhalte. Er hält den Anbieter im Innenverhältnis von Ansprüchen Dritter schadlos, die aufgrund dieser Daten und Inhalte erhoben werden.
(10) Der Nutzer ist verpflichtet, die Zustimmung des Endkunden oder Anlagenbesitzers zur Verarbeitung seiner Daten sowie zur Registrierung bei der Anwendung einzuholen. Er erklärt sich dieser Pflicht bewusst und versichert, dass er die Einwilligung entweder bereits eingeholt hat oder einholen wird. Der Nutzer erkennt an, dass der Anbieter auf die Erfüllung dieser Pflicht vertraut und keine Möglichkeit zur Nachverfolgung oder Überprüfung hat. Diese Einholung der Einwilligung wird als zentrale Vertragspflicht des Nutzers festgelegt. Der Nutzer trägt die volle Verantwortung für die Folgen eines unterlassenen Einholens der Einwilligung. Der Nutzer stellt den Anbieter von Ansprüchen Dritter frei, soweit diese auf einem vom Nutzer zu vertretenden Verstoß gegen datenschutzrechtliche oder vertragliche Pflichten beruhen.
(11) Quellcodes oder sonstige Programmteile werden nicht offengelegt.
(12) Eine Veränderung, Dekompilierung, Vermietung, Weiterveräußerung oder sonstige unautorisierte Nutzung ist unzulässig.
(13) Verstöße gegen diese Bestimmungen führen zum sofortigen Erlöschen der Nutzungsrechte.
5. Pflichten des Nutzers
(1) Der Nutzer ist verpflichtet:
- die Zugangsdaten sicher zu verwahren,
- Daten ordnungsgemäß zu pflegen,
- unbefugte Dritte von der Nutzung auszuschließen.
(2) Der Nutzer ist dafür verantwortlich, erforderliche Zustimmungen (z. B. seiner Endkunden oder Anlagenbetreiber) zur Datenverarbeitung einzuholen.
(3) Der Nutzer stellt den Anbieter von sämtlichen Ansprüchen Dritter frei, die aus einer Pflichtverletzung oder unzulässigen Datennutzung resultieren.
6. Wartung und Support
(1) Zur Fehleranalyse kann der SmartDog® eine gesicherte VPN-Verbindung zum Server des Anbieters herstellen (TCP/UDP 1194).
(2) Über die Fernwartungsfunktion SmartDog - Live kann nach vorheriger Zustimmung des Nutzers eine Bildschirmfreigabe erfolgen (TCP 22).
(3) Der Anbieter darf Fernwartungszugriffe nur nach ausdrücklicher Zustimmung durchführen; der Nutzer kann diese jederzeit deaktivieren.
7. Kontoerstellung
(1) Um den Onlinedienst zu nutzen, müssen sich die Nutzer anmelden oder ein Konto erstellen, indem sie alle erforderlichen Daten und Informationen vollständig und wahrheitsgemäß angeben. Der Dienst ist nur für angemeldete Nutzer zugänglich.
(2) Der Nutzer kann mehrere Mitarbeiter als Nutzer registrieren. Jeder Mitarbeiter wird über seine E-Mail-Adresse im Benutzerkonto identifiziert. Der Nutzer ist dafür verantwortlich, die E-Mail-Adressen aktuell zu halten. Zudem trägt der Nutzer die Verantwortung für die Sicherheit seines Passworts sowie der Passwörter seiner Mitarbeiter. Daher muss das Passwort so gewählt werden, dass es den höchsten Sicherheitsanforderungen entspricht, die über diese Anwendung möglich sind.
(3) Mit der Anmeldung erklären sich die Nutzer damit einverstanden, für alle Aktivitäten, die unter ihrem Nutzernamen und Passwort stattfinden, verantwortlich zu sein. Sollten die Nutzer vermuten, dass ihre persönlichen Daten, einschließlich des Nutzerkontos, Zugangsdaten oder anderer personenbezogener Informationen, kompromittiert, unrechtmäßig offengelegt oder gestohlen wurden, sind sie verpflichtet, den Anbieter unverzüglich und eindeutig unter den im Dokument angegebenen Kontaktdaten zu informieren.
(4) Die automatisierte Erstellung von Konten ist nicht gestattet. Darüber hinaus ist der Lizenznehmer verpflichtet, alles zu unterlassen, was die Funktionalität oder den Betrieb der Software-Plattform beeinträchtigen könnte, und darf Daten nur im Rahmen der geltenden gesetzlichen Bestimmungen mit der Software-Plattform verarbeiten.
(5) Installations- und Konfigurationsleistungen sind nicht Gegenstand des Vertrages, können aber zwischen den Parteien gesondert vereinbart werden.
8. Beendigung des Nutzerkontos
(1) Nutzerkonten können jederzeit wie folgt gelöscht werden:
- Durch direkte Kontaktaufnahme zu ecodata solutions über die o.a. Kontaktdaten
9. Sperrung und Löschung des Nutzerkontos
(1) Der Anbieter behält sich das Recht vor, Nutzerkonten, die er als unangemessen oder beleidigend erachtet oder die gegen diese AGB verstoßen, nach eigenem Ermessen und ohne Vorankündigung zu sperren oder zu löschen.
(2) Die Sperrung oder Löschung eines Nutzerkontos führt nicht zu Schadenersatz-, Freistellungs- oder Erstattungsansprüchen des Nutzers.
(3) Eine Sperrung oder Löschung von Konten aus Gründen, die der Nutzer zu vertreten hat, entbindet den Nutzer nicht von der Verpflichtung zur Zahlung vereinbarter Gebühren oder Preise.
(4) Zahlungsverzug und Sperrung des Zugangs
Gerät der Nutzer mehr als 30 Tage nach Rechnungsstellung in Verzug und erfolgt trotz zweimaliger Mahnung keine Zahlung, ist der Anbieter berechtigt, den Zugang zur Anwendung zu sperren und die zugehörigen Daten zu löschen.
(5) Wiederherstellung des Zugangs
Möchte der Nutzer nach einer Sperrung aufgrund von Zahlungsverzug den Zugang erneut nutzen, kann der Anbieter für die Freischaltung und den damit verbundenen Aufwand eine Gebühr in Höhe von € 50,00 pro Nutzer erheben.
10. Einschränkung der Nutzungseinräumung
(1) Es ist dem Nutzer nicht gestattet geänderte Versionen zu erstellen, verkaufen, verbreiten, weiterverkaufen, übertragen, verpfänden, Unterlizenzen erteilen, vermieten, verleihen, verpachten, teilen, liefern, elektronisch übermitteln oder auf andere Weise übertragen sowie einer beliebigen dritten Partei die oben genannten Rechte gewähren.
(2) Der Anbieter behält sich alle Rechte der Anwendung vor, die nicht ausdrücklich schriftlich dem Nutzer erteilt wurden.
(3) Der Nutzer ist weder berechtigt, die Anwendung noch Warenzeichen, Handelsnamen, Logos, Patente, Urheberrechtshinweise oder Kennzeichnungen zu entfernen oder der Anwendung hinzuzufügen. Er ist zudem verpflichtet, seine Kunden ebenfalls zur Unterlassung dieser Handlungen zu verpflichten.
(4) Ausnahmen bildet die Nutzung der Premiumfunktion. Hier kann der Nutzer im Rahmen der Möglichkeiten des Systems eigene Logos, Texte und Farben verwenden.
(5) Dem Nutzer ist es untersagt, die Anwendung rückwirkend zu rekonstruieren, einzelne Bestandteile zu dekompilieren oder zu übersetzen.
(6) Bei einem Verstoß des Nutzers gegen eine der oben genannten Bestimmungen oder gegen die Regelungen in Ziffer 3 verlieren alle im Rahmen dieses Vertrags gewährten Nutzungsrechte mit sofortiger Wirkung ihre Gültigkeit und gehen automatisch auf den Anbieter zurück. In einem solchen Fall wird dem Nutzer die Nutzung der Anwendung unverzüglich und vollständig untersagt.
11. Nutzungs- und Einrichtungsgebühren
(1) Die Nutzung des Software-Portales smart-dog.eu ist für Anlagen mit einer installierten Leistung von mehr als 31kWp kostenpflichtig.
(2) Die Nutzungsgebühr ist jeweils für ein Jahr im Voraus gemäß den Preisen, die im Portal unter www.smart-dog.eu unter Registrierung aufgeführt sind, zu entrichten. Der Abrechnungszeitraum startet für jede Anlage unabhängig vom Zeitpunkt der Inbetriebnahme am 1.1. des abzurechnenden Jahres.
(3) Der Anbieter ist berechtigt, die Preise für die Anwendung in angemessenen Abständen anzupassen. Preisänderungen, die eine Erhöhung der Gebühren darstellen, sind vom Anbieter mindestens 3 Monate im Voraus bekannt zu geben. In solchen Fällen steht dem Nutzer das Kündigungsrecht gemäß Ziffer 12.2 zu.
(4) Alle im Angebot oder in sonstigen Unterlagen des Anbieters angegebenen Preise und Nutzungsgebühren an deutsche Nutzer verstehen sich zuzüglich Mehrwertsteuer. Bei Rechnungen ins Ausland gelten bei B2B Geschäften die allgemeinen deutschen Steuerrichtlinien. Bei B2B Geschäften mit ausländischen Nutzern ist die Abrechnung nach Nachweis und Prüfung der Ust-ID in der Regel Mehrwertsteuerfrei. Rechnungen werden per E-Mail versendet. Der Anbieter behält sich das Recht vor, die gewählte Versandform zu ändern, insbesondere wenn rechtliche, organisatorische oder technische Gründe dies erforderlich machen. Einmalige Gebühren, wie beispielsweise Einrichtungsgebühren oder Nutzungsgebühren für zusätzliche Funktionslizenzen, werden entweder nach Entstehen der Forderung oder unmittelbar vor der Lieferung in Rechnung gestellt.
(5) Der Anbieter behält sich das Recht vor, unentgeltliche Dienste oder Teile davon jederzeit unter Einhaltung der gesetzlichen Fristen und Bestimmungen kostenpflichtig anzubieten oder zur Gänze umzustellen. Weiteres behalten wir uns vor kostenpflichtige Dienste zu neuen Konditionen anzubieten oder kostenfrei zu stellen.
12. Dauer des Vertragsverhältnisses, Kündigung
(1) Der Vertrag kommt mit der Annahme des Angebots gemäß Ziffer 2.1 für die jeweilige an die Anwendung angeschlossene Anlage für eine feste Laufzeit von einem (1) Jahr zustande. Diese Laufzeit verlängert sich automatisch um jeweils ein weiteres Jahr („verlängerte Laufzeit“), sofern der Vertrag nicht mindestens 30 Tage vor Ablauf der aktuellen Laufzeit für eine, mehrere oder alle Anlagen schriftlich gekündigt wird. Eine Kündigung für eine oder mehrere nicht mehr genutzte Anlagen hat keinen Einfluss auf den Vertrag hinsichtlich der verbleibenden Anlagen.
(2) Der Nutzer hat das Recht, den Vertrag mit einer Kündigungsfrist von 4 Wochen vor Wirksamwerden einer Preiserhöhung zu beenden, sofern zwischen dem Inkrafttreten der Preiserhöhung und dem anschließenden Ende der Regelzeit für die jeweilige Anlage 4 Monate oder weniger liegen.
(3) Der Lizenzvertrag kann von beiden Parteien jederzeit ohne Einhaltung einer Frist aus wichtigem Grund schriftlich gekündigt werden. Ein solcher wichtiger Grund, der den Anbieter zur Kündigung berechtigt, liegt insbesondere vor, wenn:
- Der Nutzer es versäumt, die Einwilligung des Endkunden oder Anlagenbesitzers bzw. -eigentümers zur Verarbeitung seiner Daten gemäß Ziffer 4.10 durch die Anmeldung und Nutzung der Anwendung einzuholen.
- Der Nutzer die Nutzungsrechte des Anbieters verletzt, indem er die Anwendung über das im Vertrag erlaubte Maß hinaus nutzt und diese Verletzung trotz einer Abmahnung des Anbieters nicht innerhalb einer angemessenen Frist behebt.
(4) Der Anbieter berechnet dem Nutzer während der Vertragslaufzeit jeden SmartDog® der eine PV-Anlage >31kWp enthält, und der über die Software-Plattform registriert wird.
(5) Im Falle der Vertragsbeendigung, unabhängig vom Zeitpunkt, besteht kein Anspruch auf eine Rückerstattung, auch nicht auf eine anteilige Erstattung bereits gezahlter Nutzungs- oder Einrichtungsgebühren. Eine Ausnahme gilt lediglich, wenn die Beendigung außerordentlich aufgrund eines Verschuldens des Anbieters erfolgt. Dies gilt nicht, wenn die Vertragsbeendigung auf einem vom Anbieter zu vertretenden wichtigen Grund beruht.
(6) Mit Beendigung des Vertrages erlöschen sämtliche Nutzungsrechte. Nach Vertragsende oder einer Kündigung werden alle SmartDog® Daten von der Anwendung gelöscht, und der Nutzer ist verpflichtet, die Nutzung der Anwendung einzustellen.
13. Gewährleistung
(1) Der Leistungsumfang der in diesem Vertrag genannten Anwendung umfasst die ordnungsgemäße Überwachung, Visualisierung, Fehleranalyse und Konfiguration der an die Anwendung angeschlossenen Photovoltaikanlagen, Erzeugungs-, Batteriespeicher- und Verbrauchsanlagen. Es ist jedoch nach dem aktuellen Stand der Technik nicht möglich, Fehler der Anwendung und der datenliefernden Geräte unter sämtlichen Anwendungsbedingungen vollständig auszuschließen. Darüber hinaus wird der verfügbare Funktionsumfang für den Nutzer durch die jeweilige Zugriffsberechtigung auf die Anwendung bestimmt.
(2) Der Nutzer ist verpflichtet, Fehler im oben beschriebenen Sinne in nachvollziehbarer Weise zu dokumentieren und dem Anbieter unverzüglich nach deren Entdeckung schriftlich mitzuteilen.
(3) Wesentliche Fehler in der Anwendung, das heißt Abweichungen vom in Ziffer 12.1 definierten Funktionsumfang, werden vom Anbieter innerhalb einer angemessenen Frist kostenfrei behoben, sofern sie die Funktionalität beeinträchtigen. Der Anbieter kann hierbei nach eigenem Ermessen entweder durch Nachbesserung, insbesondere durch Bereitstellung einer neuen Softwareversion der Anwendung, handeln oder eine alternative Lösung zur Verfügung stellen, die dem Nutzer die vertragsgemäße Nutzung ermöglicht. Die Durchführung der Mängelbeseitigung erfolgt dabei im Rahmen der Versionsplanung des Anbieters.
(4) Erweist sich ein vom Nutzer gemeldeter Mangel als unbegründet oder nicht der Anwendung zuzuschreiben, ist der Anbieter berechtigt, den durch die Analyse und weitere Bearbeitung entstandenen Aufwand gemäß der aktuellen Dienstleistungspreisliste des Anbieters dem Nutzer in Rechnung zu stellen.
14. Haftungsbeschränkung/Haftungsausschluss
(1) Die Nutzung der von uns bereitgestellten Online Dienste (Portale) erfolgt auf eigene Gefahr. Der Anbieter haftet unbegrenzt für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit sowie bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit. Bei leichter Fahrlässigkeit haftet der Anbieter nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten („Kardinalpflichten“), begrenzt auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden. Eine Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.“
(2) Der Nutzer ist verpflichtet sich regelmäßig in der Anwendung über den Zustand seiner Anlage / Wechselrichter / Erzeugungs- oder Verbrauchsanlage zu informieren. Sich nur auf die Alarmemails zu verlassen ist keine 100% Garantie einen Ausfall zu erkennen!
(3) Der Anbieter haftet nicht für entgangenen Gewinn, Einnahmeausfälle, Nutzungsausfall, Produktionsstillstand, Kapitalkosten, Kosten im Zusammenhang mit Betriebsunterbrechungen, den Verlust erwarteter Einsparungen sowie für mittelbare, indirekte oder Folgeschäden gleich welcher Art, soweit gesetzlich zulässig.
(4) Die Gesamthaftung des Anbieters im Hinblick auf alle Ansprüche, die im Zusammenhang mit der Erfüllung oder Nichterfüllung unter diesem Vertrag entstehen können, wird in keinem Fall 100 % der Jahres Nutzungsgebühr für die betroffene Anlage oder die betroffenen Anlagen übersteigen.
15. Änderung von Online Diensten
(1) Der Anbieter ist berechtigt, die angebotenen Online-Dienste und Portale jederzeit zu ändern, zu erweitern oder vorübergehend einzuschränken, soweit dies für Wartung, Weiterentwicklung oder aus betrieblichen Gründen erforderlich ist. Der Anbieter wird dabei nach Möglichkeit auf die berechtigten Interessen der Nutzer Rücksicht nehmen und über planbare Unterbrechungen rechtzeitig informieren.
(2) Der Anbieter trifft angemessene Vorkehrungen zur Sicherung der in den Diensten gespeicherten Daten (regelmäßige Backups). Eine Gewähr für den jederzeitigen Bestand oder die Wiederherstellbarkeit einzelner Datenbestände kann jedoch nicht übernommen werden, sofern der Datenverlust nicht auf vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten des Anbieters zurückzuführen ist.
(3) Wir behalten uns vor, kostenlose oder unverbindliche Dienste jederzeit einzustellen. In diesem Fall werden Nutzer nach Möglichkeit vorab informiert.
(4) Höhere Gewalt befreit den Anbieter von der Verpflichtung, die Anwendung bereitzustellen. Zu höherer Gewalt zählen neben Naturereignissen auch wirtschaftliche Ereignisse wie internationale Embargos, unvorhergesehene Zugangshindernisse zu relevanten Cloud-Diensten oder Servern, unangemessene Preiserhöhungen, Stromausfälle sowie der Konkurs von Dienstleistern. Nach Ende der höheren Gewalt ist es das Ziel des Anbieters, die Anwendung so schnell wie möglich wieder zugänglich zu machen.
16. Datensicherung
(1) Die Daten auf dem SmartDog®Web Portal werden automatisch gesichert. Die Sicherung der Daten auf der Hardware der SmartDog® Geräte obliegt jedoch dem Nutzer, der dies bei Bedarf selbst durchführen muss oder durch eine automatische zyklische Sicherung auf einen Server die am SmartDog® eingestellt werden kann. Im Falle eines vom Anbieter verursachten Datenverlustes haftet der Anbieter ausschließlich für die Kosten der Datenwiederherstellung.
17. API-Nutzungsbedingungen
(1) Der Anbieter stellt aktuell 2 APIs zur Verfügung. Eine Web-API, die auf Daten der Server des Webportales zugreift und eine Geräte API die direkt auf die Hardware SmartDog® zugreift
(2) Nutzer haben über diese beiden API-Schnittstellen Zugriff auf die für diese Anwendung relevanten Daten. Jegliche Nutzung der API, einschließlich der Nutzung durch Produkte oder Dienstleistungen von Drittanbietern, unterliegt diesen ANB sowie den folgenden zusätzlichen Bedingungen:
- Der Nutzer bestätigt ausdrücklich, dass der Anbieter nicht für Schäden oder Verluste haftet, die durch die Nutzung der API durch den Nutzer oder durch die Verwendung von Produkten/Diensten Dritter entstehen, die über die API auf Daten zugreifen
Der Anbieter behält sich vor Art und Format dieser API jederzeit zu ändern. Kunden werden über geplante Änderungen rechtzeitig informiert.
18. Zugriff auf externe Ressourcen
(1) Nutzer können u. U. über diese Anwendung auf externe Ressourcen zugreifen, die von Dritten bereitgestellt werden. Die Nutzer erkennen an und akzeptieren, dass der Anbieter keine Kontrolle über solche Ressourcen hat und daher nicht für deren Inhalt und Verfügbarkeit verantwortlich ist.
(2) Die Bedingungen, unter denen solche von Dritten bereitgestellten Ressourcen zur Verfügung stehen und unter denen Nutzungsrechte an solchen Inhalten ggf. eingeräumt werden, ergeben sich aus den vertraglichen Bestimmungen jedes Dritten oder, hilfsweise, aus den jeweils anwendbaren gesetzlichen Vorschriften.
19. Datenschutz
(1) Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt gemäß der Datenschutzerklärung des Anbieters, abrufbar unter www.ecodata-sl.de/datenschutz
(2) Der Anbieter darf anonymisierte oder aggregierte Daten zu statistischen, technischen und Analysezwecken nutzen, sofern keine Rückschlüsse auf einzelne Personen oder Anlagen möglich sind.
20. Schlussbestimmungen
(1) Ergänzungen oder Änderungen des Vertrags müssen schriftlich erfolgen. Dies gilt auch für die Änderung oder Aufhebung dieser Bestimmung.
(2) Falls einzelne Bestimmungen dieses Vertrags unwirksam sind, bleibt die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen grundsätzlich unberührt. Die Vertragsparteien werden sich bemühen, eine Regelung zu finden, die der unwirksamen Bestimmung rechtlich und wirtschaftlich am nächsten kommt und das Vertragsziel bestmöglich erfüllt.
(3) Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).
(4) Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist Simbach am Inn.
21. Änderungen dieser ANB
(1) Der Anbieter informiert den Nutzer mindestens einen Monat vor Inkrafttreten schriftlich oder per E-Mail über Änderungen. Widerspricht der Nutzer nicht innerhalb dieser Frist, gelten die Änderungen als angenommen.
(2) Für das Verhältnis vor der Annahme der Änderungen durch den Nutzer gilt die jeweils gültige Vorgängerversion der ANB. Der Nutzer kann jede frühere Version der ANB vom Anbieter erhalten. Wenn es das jeweils geltende Recht erfordert, wird der Anbieter das Datum angeben, ab dem die geänderten AGB gelten.